Mit dem Begriff Glaukom – in der Umgangssprache auch Grüner Star genannt – bezeichnen Mediziner eine Erkrankung des Sehnerves, die meistens mit einem erhöhten Augeninnendruck einhergeht. Vereinfacht ausgedrückt schädigt der erhöhte Augeninnendruck im Laufe der Zeit den Sehnerv. Dies verursacht, dass Betroffene Bereiche des Sehfeldes nicht mehr wahrnehmen (Gesichtsfeldausfälle). Meistens verläuft die Erkrankung zunächst unbemerkt. Im ungünstigsten Fall führt ein nicht behandeltes Glaukom zur Erblindung.
Glaukome sind verhältnismäßig weit verbreitet (etwa 1 Prozent der Bevölkerung). Mit steigendem Lebensalter wächst deutlich das Risiko. Nach Angaben von Stiftung Warentest haben vor allem kurzsichtige Menschen ab dem 40. Lebensjahr, Diabetiker und Menschen ab dem 75. Lebensjahr ein deutlich erhöhtes Risiko und können daher besonders von einer Glaukom-Vorsorge profitieren. Dies gelte ebenso für Menschen, bei denen Angehörige 1. Grades an einem Glaukom erkrankt sind.
Die häufigsten Formen des Glaukoms sind das Offenwinkelglaukom (mit Unterformen); das Engwinkelglaukom sowie das angeborene (kongenitale) Glaukom sind deutlich seltener . Verletzungen und Krankheiten der Augen können zudem ein sogenanntes sekundäres Glaukom verursachen.
Das häufigste Glaukom ist das sogenannte Offenwinkelglaukom. Es tritt vor allem in mittlerem oder höherem Alter auf. Da das Offenwinkelglaukom zunächst über Jahre keine Beschwerden verursacht, wird es oft erst spät bemerkt. Bei rechtzeitiger Diagnose dank Glaukom-Vorsorge ist diese Form des Glaukoms mit Augentropfen sehr gut zu behandeln.
Ein Engwinkelglaukom hingegen ist ein augenärztlicher Notfall. Typische Symptome für ein Engwinkelglaukom sind:
Wenn Kinder durch besonders große Augen, Lichtscheue, Lidkrämpfe und vermehrten Tränenfluss auffallen, könnte das ein Hinweis auf ein angeborenes Glaukom (kongenitales Glaukom) sein. Bei solchen Symptomen sollten Sie umgehend einen Augenarzt konsultieren. Bei Prellungen oder Infektionen des Auges sowie bei Veränderungen der Regenbogenhaut können mitunter sekundäre Glaukome entstehen.
Die Glaukomvorsorge ohne begründeten Verdacht auf eine Erkrankung gehört leider nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen. In der Patienteninformation Glaukom-Vorsorge finden Sie noch Einzelheiten zur Glaukomvorsorge – außerdem eine Patientenvereinbarung, falls Sie die Vorsorge auf eigene Kosten erwägen. Wenn Sie sich für die Unterschung entscheiden, bringen Sie am einfachsten diese Vereinbarung unterschrieben zu Ihrem Termin mit.
Rufen Sie uns einfach an: 069 – 748 708. Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können.